|
Angelurlaub im
Land der Tausend
Seen
Bisher
konnten in Brandenburg lediglich Kinder und Jugendliche von 8 bis 18 Jahren
ohne Anglerprüfung mit der Friedfischangel fischen. Mit der seit dem 1.
August 2006 geltenden Regelung wird dies nun auch Erwachsenen ermöglicht.
Vor Beginn des Angelns ist die Fischereiabgabe zu entrichten (2,50 €/Jahr
für Kinder und Jugendlichen von 8 bis 18 Jahren; 12,00 €/Jahr) und eine
Angelkarte (privatrechtliche Erlaubnis) für das jeweilige Gewässer zu
erwerben. Fischereiabgabemarken mit Nachweiskarten sind u. a. in den
Vertriebsstellen des Landesanglerverbandes, bei teilnehmenden Fischern und
in Angelfachgeschäften zu erhalten. Hier kann man auch die Angelkarten
erwerben.
Damit
ist es Ihnen als Gast in unserer Region (Brandenburgische Gewässer) möglich,
ohne
Zeitverzug die Angelgewässer zu erobern.
Merkmale
einer Friedfischangel
Eine
Friedfischangel besteht aus einer Rute und einem einschänkligen Haken, der
mit pflanzlichen oder tierischen Ködern, ausgenommen Wirbeltiere und Krebse,
bestückt ist. Köder wie Teig, Getreide, Wurm und Made sind charakteristische
Merkmale einer Friedfischangel.
Raubfisch
an der Friedfischangel?
Wie
verhält man sich nun, wenn beim Friedfischangeln ohne Fischereischein zufällig
ein Hecht oder anderer Raubfisch beißt? Muss der Fisch zurückgesetzt werden?
Nein, das muss er nicht! Entscheidend ist nicht der gefangene Fisch, sondern
die Angelmethode. Selbstverständlich müssen aber die Vorschriften, wie
Schonzeiten und Mindestmaße eingehalten werden.
Petri
Heil!
|